Trauung
Warum Trauung?
Wer kirchlich heiratet, stellt sich als Ehepaar in die Gemeinschaft der Kirche. Er erhält Anteil an der Liebe Jesu Christi, der – so lesen wir in der Hl. Schrift, seine Kirche geliebt und sich für sie am Kreuz hingegeben hat (vgl. Eph 5,25), der seiner Kirche in bleibender Liebe verbunden bleibt. Die Ehe unter Christen ist ein Abbild dieser liebenden Gemeinschaft zwischen Christus und der Kirche. Darum nennen wir als katholische Christen die Ehe ein Sakrament, ein heiliges Zeichen in dem und durch das Gott handelt. Dieses Sakrament, dieser heilige Bund, trägt die Ehepartner „in guten und in bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit“
Wie melde ich mich zur Trauung an?
Kommen sie mit allen notwendigen Unterlagen in die Pfarrkanzlei.
Wo melde ich mich an?
In der Pfarrkanzlei.
Welche Dokumente brauche ich bei der Anmeldung?
Von ledigen Personen:
- Taufscheine der Brautleute
- Geburtsurkunden der Brautleute
- Meldezettel der Brautleute
- Lichtbildausweise (oder Staatsbürgerschaftsnachweise) der Brautleute (falls die Brautleute dem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind)
Von Personen, die eine oder mehrere nicht kirchlich geschlossene Vorehen hatten, zusätzlich:
- Heiratsurkunde(n)
- Sterbeurkunde(n), falls der (die) Partner verstorben ist (sind).
- Das (die) Scheidungsurteil(e) mit Bestätigung(en) der Rechtskraft.
- Eidesstattliche Erklärung(en), dass diese Ehe(n) nicht kirchlich geschlossen wurde(n) (Manifestationseid).
Von Personen, die kirchliche Vorehen hatten, zusätzlich:
- Trauschein(e)
- Sterbeurkunde(n) bzw. eine staatliche Todeserklärung, falls die/der Partner verstorben ist/sind
- Wenn die kirchliche Ehe von zwei kirchlichen Gerichten für ungültig erklärt wurde, die Urteile beider Instanzen.
Allgemeine Infos!
Zuständig ist immer die Pfarre des Hauptwohnsitzes vom katholischen Teil eines Ehepartners. (Die Entlassung in eine andere katholische Pfarre nach vorheriger Rücksprache ist jedoch möglich).
Da die kirchliche Trauung einiger Vorbereitung bedarf (Erfassung der Dokumente, Eheseminar, Ehegespräch mit dem Pfarrer, Festlegung des Trauungstermins), ist eine zeitgerechte Anmeldung (mind. 3 Monate vor dem gewünschten Termin) in Ihrer Wohnpfarre (Hauptwohnsitz des Bräutigams oder der Braut) notwendig.
Die Eheschließung ist von zwei Trauzeugen zu bestätigen. Trauzeuge kann jede mündige Person sein. (Angabe von Name, Geburtsdatum, Beruf, Adresse).
Wenn alle Dokumente überprüft, das Eheseminar besucht und das Brautgespräch geführt wurden, kann der Trauungstermin in der Pfarre oder auswärts festgelegt werden.